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AGB's

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen (im folgenden Veranstalter genannt) und Pathé Suisse SA (nachfolgend Pathé genannt) und sind integrierter Bestandteil Ihres Events. Spezielle schriftliche und beidseitig anerkannte Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und Pathé gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Wenn gegen diese AGB kein Einwand erhoben wird, gelten diese vorstehenden Bedingungen ausdrücklich als vom Veranstalter anerkannt und werden somit Vertragsbestandteil. 

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der von Pathé gestellten Offerte zustande. Dieser Annahme gleichgestellt ist eine Annahme per E-Mail. Von diesem Zeitpunkt an werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch ohne besondere Hinweise für alle zukünftigen mit dem Auftraggeber zu tätigenden Veranstaltungen, sofern für diese nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

1. Vertragsgegenstand
Pathé verpflichtet sich, die gewünschte Leistung gemäss Ausschreibung oder Vereinbarung und/oder Auftragsbestätigung zu erbringen. Der Veranstalter trägt die allfälligen Mehrkosten, welche durch Zusatzleistungen entstehen.

2. Offerte – Auftragsbestätigung
Die offerierten Preise sind zwei Wochen gültig. Die Offerte versteht sich immer vorbehaltlich Verfügbarkeit, sofern nichts anders vermerkt ist.
Alle Leistungen und Daten nach Verfügbarkeit. Die Annahmefrist bei einer provisorischen Reservation beträgt 20 Werktage, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ohne Ihre definitive Buchung verfällt nach Ablauf der Annahmefrist Ihr Anspruch auf die Leistungen.

3. Buchung
Sie können Ihre Veranstaltung ausschliesslich schriftlich buchen. Der Vertrag zwischen Ihnen und Pathé kommt mit Ihrem Leistungsauftrag, d.h. durch Annahme der Offerte zustande. Ihr Auftrag via E-Mail ist ebenfalls rechtsgültig.

4. Preise
Die Preise ersehen Sie aus der Offerte. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der derzeit gültigen Umsatzsteuer.

4.1. Preiserhöhung;
In folgenden Ausnahmefällen kann Pathé die vereinbarten Preise nachträglich erhöhen:
4.1.1. Nachträgliche Preiserhöhungen bei einzelnen Leistungspreisen.
4.1.2. Neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (z.B. Mehrwertsteuersatz).
4.1.3. Wechselkursänderungen

Pathé informiert den Veranstalter spätestens 20 Werktage vor Eventbeginn über die Preiserhöhung. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% beträgt, stehen Ihnen die unter Punkt 8.3 genannten Rechte zu. Pathé ist berechtigt, die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Rechnung zu stellen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Bei einem Auftragsvolumen von bis zu 20’000.00 CHF gewähren wir Ihnen eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Rechnungsdatum.
5.2. Beträgt das Auftragsvolumen mehr als 20’000.00 CHF, verlangt Pathé eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des offerierten Gesamtbetrages. Pathé behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.
5.3. Erhält Pathé die Vorauszahlungen nicht termingerecht, ist Pathé berechtigt, die Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Allfällige Annullationskosten werden gemäss der Punkte 7 resp. 8 dieser AGB beim Auftraggeber eingefordert. Rechnungen von Pathé sind nach Rechnungslegung prompt zur Zahlung fällig. Ein Abzug von Skonto ist unzulässig, es sei denn, ein Skonto wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
5.4. Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, ist Pathé berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen eine Teilrechnung zu legen und diese fällig zu stellen.
5.5. Werden Pathé nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Veranstalters oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist Pathé berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Veranstalter abhängig zu machen, beziehungsweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.6. Der Veranstalter hat seine Zahlungspflicht erfüllt, wenn die Beträge bei Pathé eingegangen oder endgültig einem von Pathé angegebenen Konto gutgeschrieben worden sind. Pathé ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Bei der Ausgabe von Schecks oder Wechsel wird der Diskont nach dem jeweiligen Banksatz berechnet.
5.7. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder sonstiger Ansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
5.8. Gerät der Veranstalter in Zahlungsverzug, ist er, vorbehaltlich eines weitergehenden  Verzugsschadens verpflichtet, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. vom Tag der Fälligkeit an zu entrichten sowie alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
5.9. Bei Zahlungsverzug, Scheck- und Wechselprotesten sind alle offen stehenden Forderungen sofort fällig. Eventuell gewährte Stundungen sind dadurch ebenfalls hinfällig. Bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung entfallen sämtliche Rabatte, Skonti etc.

6. Totalannullation durch den Veranstalter
Die Totalannullation Ihres Vertrags hat schriftlich zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Detailprogramm/Bestätigung, Gutscheine, Tickets, etc.) zurückzugeben. Die Annullierung Ihres Vertrags wird erst nach lückenlosem Erhalt der obenerwähnten Dokumente rechtsgültig. Massgebend zur Beachtung des Annullationsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Pathé während den ordentlichen Geschäftszeiten. An Samstagen, Sonn- und allg. Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Bei einer Totalannullation des Veranstalters verrechnet Pathé folgende Annullationskosten:

6.1. mehr als fünf Wochen vor Veranstaltungstermin: kostenfreie Stornierung.
6.2. mehr als vier Wochen vor Veranstaltungstermin: 20% des vereinbarten Gesamtpreises.
6.3. mehr als zwei Wochen, aber weniger als vier Wochen vor Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten Gesamtpreises.
6.4. weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungstermin: 70% des vereinbarten Gesamtpreises.
6.5. weniger als drei Tage vor Veranstaltungstermin: 100% des vereinbarten Gesamtpreises.

Diese Annullationskosten kommen zur Anwendung sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Gesamtauftragsvolumens zum Zeitpunkt unmittelbar vor der Totalannullation.

7. Änderung durch den Veranstalter (Teilnehmerzahl- oder Programmänderung)
Wenn Sie Änderungen vornehmen (z.B. in der Teilnehmerzahl oder im Eventprogramm) muss Pathé schriftlich informiert werden. Pathé wird ihnen die Änderung schriftlich bestätigen. Massgebend zur Beachtung des Änderungsdatums, ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei Pathé, während den ordentlichen Geschäftszeiten.

7.1. Änderung der Teilnehmerzahl: Die erste Teilnehmerzahländerung bis 15 Werktage vor dem Event ist kostenlos, sofern die neu gültige Teilnehmerzahl max. 10% von der ursprünglich bestätigten Teilnehmerzahl abweicht. Abmeldungen/Anmeldungen innerhalb von 3 Arbeitstagen vor dem Event geben keine Berechtigung auf Rückerstattung. Die genaue Teilnehmerzahl muss Pathé spätestens 48 Stunden vor dem Anlass mitgeteilt werden. Falls der Anlass mit einem Catering stattfindet, muss die genaue Teilnehmerzahl 72 Stunden vor dem Anlass mitgeteilt werden.

7.2. Versäumnis, späterer Antritt, Nichterscheinen oder vorzeitiger Abbruch, welche durch den Veranstalter verursacht werden: In diesen Fällen trägt der Veranstalter, nebst den Annullationskosten gemäss Ziffer 6 hiervor, die zusätzlichen entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter hat keinen Anspruch auf eine Rückerstattung.

7.3. Der Veranstaltungsraum muss zur vereinbarten Zeit wieder voll Funktionsfähig übergeben sein ansonsten behält sich Pathé vor, einem Umsatzausfall in Rechnung zu stellen.

8. Programmänderung durch Pathé

8.1. Vor Vertragsabschluss
Pathé behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise vor Ihrer Offertzusage zu ändern.
8.2. Nach Vertragsabschluss
Pathé behält sich das Recht vor, das Eventprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (siehe 8.5.) dies erfordern. Pathé bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und informiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen.
8.3. Ihre Rechte bei einer Vertragsänderung nach Vertragsabschluss
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des Offerierten Gesamtpreises, so haben Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen
b) Sie können innert 5 Werktagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag (ohne Anwendung Punkt 6) schriftlich zurücktreten.
c) Pathé bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Lassen Sie uns keine Mitteilung innert der obenerwähnten Frist zukommen, so stimmen Sie der Änderung zu.
8.4. Ihre Rechte bei Programmänderung und Leistungsausfällen während des Events
Sollte während des Events eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Leistung betrifft, vergütet Ihnen Pathé eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten und effektiven Preis der erbrachten Dienstleistungen.
8.5. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Technische Probleme, Verfügbarkeit des Films, höhere Gewalt, Wetter und Naturereignisse, Behördliche Massnahmen, Sicherheitsrisiken, Unzulänglichkeiten Subunternehmer, Brand, Stromausfall.

9. Annullation durch Pathé

9.1. Pathé ist berechtigt, den Event abzusagen, wenn der Veranstalter durch Handlungen oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu gibt. Schadensersatzforderungen bleiben in diesem Fall ausgeschlossen.
9.2. Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt (insbesondere Wetter- und Naturereignisse wie Erdbeben, Sturm, Feuer, Flut u.a., behördliche Massnahmen, Streik, Krieg, Terrorismus, Nuklearkatastrophe, Stromausfall, Epidemie oder Pandemie und andere schwere Gesundheitsrisiken) gefährdet oder verunmöglicht, kann der Pathé die Veranstaltung oder Teile davon auch kurzfristig absagen oder vorzeitig abbrechen. Ein Rückzug resp. eine Annullation des Filmes durch den Filmverleiher wird höherer Gewalt gleichgestellt. In einem solchen Fall orientiert Pathé rasch als möglich und bemüht sich, eine möglichst adäquate Ersatzleistung zu bieten. Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen. Pathé kann bei Absage der Veranstaltung in solchen Fällen nachweislich erbrachte Aufwendungen in Rechnung stellen.
9.3. Pathé behält sich vor religiöse, politische und sexuelle Inhalte zu verbieten.

10. Haftung
Pathé vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, soweit es Pathé nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10.1. Sach- und Vermögensschäden
Die Haftung von Pathé bei Sach- und Vermögensschäden ist auf maximal den Eventpreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden. Für Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.
10.2. Personenschäden
Für Personenschäden, welche Folge der Nichterfüllung oder einer ungenügenden Erfüllung des Vertrages sind, haftet Pathé im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sofern die Schäden durch andere Dienstleistungsträger verursacht wurden, steht Pathé das alleinige Regressrecht gegen diese zu.
10.3. Versicherung
Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich. Er verpflichtet sich, eine entsprechende Versicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 10 Millionen abzuschliessen und legt Pathé einen schriftlichen Versicherungsnachweis vor.
10.4.   Schadloshaltung
Der Veranstalter hält Pathé für alle nicht von ihr zu verantwortenden Haftungs- und Schadenersatzansprüchen schadlos (inkl. Ansprüche aus Schutzrechtsverletzungen) welche Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung gegen Pathé geltend machen. Er übernimmt in diesen Fällen insbesondere auch die prozessualen und vorprozessualen Rechtskosten (inkl. Anwaltskosten) von Pathé.

11. Haftungsausschlüsse
In folgenden Fällen ist jede Haftung von Pathé ausgeschlossen:
a.Leichtes Verschulden von Pathé und deren Personal
b. Leistungserbringung durch Drittdienstleister: Pathé ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Veranstalter. Pathé haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Dritten.
c. Bei Versäumnissen des Veranstalters vor oder während des Events.
d. Bei unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Versäumnissen eines Vierten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
e. Wenn kein technischer Test stattfindet übernimmt Pathé keine Haftung bei Fehlern bei Präsentationen oder Filmen.
f. Bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, welches von Pathé, der Vermittler (Eventagentur, etc.) oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

12. Andere Unternehmer (Catering, Technik, Eventzubehör, etc.)
Grundsätzlich erbringt Pathé sämtliche Leistungen gegenüber dem Auftraggeber in eigener Verantwortung. In besonderen Fällen tritt Pathé teilweise als Vermittler auf. Mit der Auftragserteilung bevollmächtigt der Veranstalter Pathé, die erforderlichen Verträge zu schliessen. Für die Betreuung solcher Leistungen ist Pathé berechtigt, Handlingpauschalen zu berechnen.
Pathé ist berechtigt, sämtliche Leistungen auch durch nachrangige Unternehmer zu erbringen. Diese werden ausschliesslich zur Erfüllung der Verpflichtungen von Pathé gegenüber dem Veranstalter tätig, so dass dieser nicht verpflichtet ist, über diese Vertragsverhältnisse Rechnung oder Auskunft zu erteilen.

Sämtliche Speisen und Getränke sind über Pathé oder deren Catering-Vertragspartner zu beziehen. In Sonderfällen kann hierüber, vorbehältlich eine Servicegebühr, bzw. eines Korkengeldes, eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

13. Bauliche & feuerpolizeiliche Auflagen
a. Bauliche Veränderungen an den genutzten Flächen, Räumen und Sälen, sowie an den Einrichtungen und technischen Installationen bedürfen der ausdrücklichen, vorgängigen und schriftlichen Einwilligung von Pathé. Alle Massnahmen müssen, sofern notwendig, von den zuständigen Behörden vor Ausführung genehmigt werden.
b. Teppiche, Vorhänge und andere Dekorationsmaterialien müssen den Vorschriften der Feuerpolizei entsprechen.
c. Pyrotechnische Gegenstände und Shows sowie Live Cooking, offenes Feuer (u.a. Kerzen) sind strikt verboten.
d. Pathé Kinos sind rauchfrei.

14. Weitere Bestimmungen
a. Pathé bleibt Eigentümer der gemieteten Räumlichkeiten. Sämtliche Werbung und allfällige Dekorationen dürfen nur in Absprache und mit Zustimmung von Pathé platziert werden.
b. Versicherungen sind Sache des Veranstalters. Dieser ist auch für sämtliche Schäden in den genutzten Räumlichkeiten haftbar.

15. Anlasswerbung
Zeitungsanzeigen, Flyer, Plakate, Social Media Aktivitäten etc. mit Hinweis auf die Veranstaltung bei Pathé bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pathé. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen von Pathé beeinträchtigt, so hat Pathé das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gelten die zum Zeitpunkt der schriftlichen Absage geltenden Vergütungsansprüche gemäss Ziff. 9 zuzüglich allfällige Schadenersatzforderungen. 

16. Abfallentsorgung
Der Veranstalter kann Kartons und Papier nach der Veranstaltung im Hause entsorgen lassen. Pathé behält sich vor, bei grösseren Mengen eine Entsorgungspauschale zu verrechnen.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Regelungen.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Pathé und dem Veranstalter ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Pathé wird als Gerichtsstand Zürich vereinbart.